ecostory 119-2007
Verringerung des RaucherInnenanteils an der Bevölkerung
Brief an Herrn Bundespräsidenten Pascal Couchepin

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Helmut E. Lubbers
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14 Boulevard Carl-Vogt
CH-1205 Genève / Genf
Schweiz/Suisse/Svizzera
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Genève/Genf, 30 Dezember 2007

Lu/rs/couc7d30
H.E. Lubbers, 14 bd. Carl-Vogt, CH-1205 Genève
Herrn Pascal Couchepin
Bundespräsident
Bundeshaus
3000 Bern



Ihre geplante Reduktion des Anteils der Rauchenden
Sehr geehrter Herr Bundespräsident Couchepin,

Dieser Brief ist für Sie selber. Das Bundesamt für Gesundheit erhält eine Kopie.

Im Radio DRS berichtete man über Ihre Pläne, Herr Couchepin, den Anteil der Rauchenden in der Schweiz von 30 auf 20 Prozent hinunterzubringen.

Erlauben Sie mir anzumerken, dass der Rauchendenanteil der Bevölkerung derzeit 25 Prozent beträgt. Die oft erwähnten 30 % beziehen sich auf die Rauchenden ab Alter 16. Die Bevölkerung sind alle Menschen ab Alter Null und von denen raucht nur eine kleine Minderheit aktiv. Fast alle werden fast immer gezwungen, passiv mitzurauchen, vor allem wenn sie sich in einem Restaurant entspannen möchten.

Sie werden Ihr Vorhaben verwirklichen können, wenn Sie sich unabhängig von gängigen Ansichten und Methoden aufstellen.

1. Es gibt keine Gründe oder Rechte, weswegen es Rauchenden erlaubt sein sollte, immer dann Luft und Umwelt zu verschmutzen wenn es nicht ausdrücklich verboten ist. Vielmehr gilt der Grundsatz, dass die persönlichen Freiheiten nur so weit gehen als diese den anderen nicht schaden.

2. Das Rauchen ist in der Schweiz bereits aufgrund verschiedener bestehenden Gesetze und Erlasse gesetzeswidrig (z.B. USG 1983 Art. 1, 2, 3, 11; StGB Art. 225; ZGB Art. 2; BV Art. 4). Hinzu kommen Erlasse zum Schutz der ArbeitnehmerInnen. Man muss die Gesetze nur anwenden wollen. Dazu braucht es den Mut der Politiker und Unabhängigkeit von Partikularinteressen.

3. Das Rauchen ist wirtschaftlich gesehen ein reiner Kostenfaktor. Der Aufwand für Herstellung und Vertrieb inklusive Werbung kann gesellschaftlich nutzerbringend in anderen Bereichen eingesetzt werden. Zudem werden dann sämtliche Gesundheitsfolgenkosten des Rauchens wegfallen. Für die Schweiz wird das ein doppelter Gewinn sein: gesünder und Konkurrenzfähiger.

4. Die Tabakindustrie liefert erfolgreiche Rückzugsgefechte, indem sie erfolgversprechende Massnahmen verzögert und nicht-wirksamen Massnahmen unterstützt. Die Altersunterscheidungen für den Kauf von Tabakwaren und f&uu,l;rs Rauchen sind zum Beispiel kontraproduktiv weil sie die Illusion verfestigen, Rauchen gehöre zum Erwachsenensein. Viele Behörden haben diese simple psychologische Erkenntnis noch nicht erworben.

5. Die öffentlichen Mittel, die gegenwärtig für Warnungen und Entwöhnungswerbung eingesetzt werden, wären weit kosteneffizienter wenn sie die Normalatmenden ermuntern würden, sich frei und mutig für ihre Rechte auf eine normale rauchfreie Luft auszusprechen. Leider wird Rauchen immer noch als eine "Freiheit" verstanden und wer sich wehrt wird dumm angeschaut, namentlich bei Festen und Anlässen. Rauchen muss unbedingt ihren Normstatus verlieren. Dazu muss man auch vom elenden Audruck "Nichtraucher" Abschied nehmen. Nicht die ausgedrückte Kippe muss das Bild sein sondern die Freude und die frische Luft und die Unabhängigkeit der Normalen.

6. Die beste Methode, Rauchenden und Normalatmenden gleichermassen vor Tabakrauch zu schützen ist eine schnelle und konsequente Ausdehnung der rauchfreien Bereiche, sowohl drinnen als auch draussen. Diejenigen die behaupten, draussen störe der Rauch nicht, verkennen die Wirklichkeit. Rauchfreie Bereiche sind zudem eine ausgezeichnete Unterstützug für jene Rauchenden (die Mehrheit), die gerne von ihrer Versklavung loskommen möchten.

7. Das neurdings vom Nationalrat in einer abgeschwächten Form gutgeheissene Gesetz über Rauchverbote in der Gastwritschaft muss in der ursprünglichen starken Fassung angenommen werden. Die abgeschwächte Fassung ist verfassungswirdig weil es einen Unterschied macht zwischen Betrieben, die sich ein "Raucherzimmer" einrichten und solchen, die das nicht können (BV.Art.4). Es öffnet Tür und Tor zu Kuhhandel und Korruption um Raucherzimmerelaubnisse zu bekommen. Und es verfehlt den arbeitsrechtlichen Grundsatz, dass alle ArbeitnehmerInnen Anrecht auf einen gesunden Arbeitsplatz haben.

8. Die Rauchwerbung muss in allen ihren offenen und versteckten Formen (Branding) verboten werden. Dies wäre bereits aufgrund der bestehenden Werberegeln möglich. Es ist doch in hohem Masse unehrlich und unlauter, dem Volk Glück und Freiheit zu versprechen und dann mit der gelieferten Raucherware Leid und Abhängigkeit, Krankheit und Tod zu liefern.

Es stehen Ihnen, sehr geehrter Herr Couchepin, also eine Reihe von wirksamen Massnahmen zur Verfügung um das Rauchen wesentlich und schnell zu verringern.

Dazu braucht es allerdings, wie bereits oben angedeutet, den Willen und die Charakterstärke eines Politikers, der bereit ist, unabhängig und frei die überkommene Rauchpolitik und ihre Terminologie, Ausrichtung und falschen Rücksichtnahmen in Frage zu stellen.

Ihre Rückäusserung zu den obigen Zeilen interessiert mich natürlich sehr.

Ich danke für Ihre Zeit und Aufmerksamkeit und ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben und bei Ihrer Arbeit als Bundespräsident.
 
Mit freundlichen Grüssen,
Helmut Lubbers

Kopie an:
- Webseite www.ecoglobe.ch/tobacco/d/couc8101.htm
- Bundesamt für Gesundheit
- Proaere, Zürich
- Dr. Rielle, Genf
- Dr. Gutzwiller, Zürich
- Radio DRS, Nachrichten, Zürich
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