home | ecostory 4-2004 - Süsser Rauch der "Freiheit"
Wie die neue Freiheit, süße Zigaretten zu verkaufen, noch mehr Kinder zum Rauchen verführen wird


Im Juli 2004 soll in der Schweiz eine neue Tabakverordnung in Kraft treten. Erklärte Ziele sind die Bekämpfung und Reduktion des Rauchens.

Aber, wie oftmals in der Politik, sind die EntscheidungsträgerInnen entweder schlecht informiert oder sie lassen Privatinteressen vor dem Allgemeinwohl gelten oder beides.

Wie dem auch sei, die neue Tabakverordnung wird die Lage wahrscheinlich nur verschlimmbessern. Vor allem die Kinder und Jugendlichen werden vermehrt anfangen zu rauchen.

Warum? Weil in der neuen Verordnung
1. die Zulassung von Süßstoffen das Rauchen noch attraktiver machen wird,
2. die Unterschiede zwischen Jugendlichen und Kindern bekräftigt werden.

Der 1. Stein des Anstosses: Tabakverordnung AS 2004:
2 Die Zugabe der nachfolgenden Stoffe ist bis zu den angegebenen Massenanteilen (bezogen auf die Trockensubstanz des Endproduktes, ohne allfällige Umhüllungen aus tabakfremden Materialien) gestattet:
a. Geschmack- und Aromastoffe: gesamthaft bis zu 15 Massenprozent, in Schnitt- und Rollentabak bis zu 20 Masssenprozent. Als Geschmacks- und Aromastoffe gelten:
1. Stoffe nach Anhang 6 Ziffer 24 der Zusatzstoffverordnung vom 27. März 20022,
2. Folia liatris (der Gesamtgehalt an Cumarin darf 0,1 Massenprozent nicht übersteigen),
3. Zucker, Zuckerarten, Honig, Kaffee und Kaffee-Extrakt, Kakao sowie Gewürze nach Artikel 357 der Lebensmittelverordnung (LMV) vom 1. März 1995,
4. Zuckerkulöre nach Anhang 1 Abschnitt a (Farbstoffe) der Zusatzstoffverordnung,
5. Süssstoffe nach Anhang 1 Abschnitt c (Süssungsmittel) der Zusatzstoffverordnung;
(Quelle: http://www.suchtundaids.bag.admin.ch/imperia/md/content/tabak/verordnung/5.pdf 1.3.04)

Wie es so weit kommen konnte in der so fortschrittlichen Schweiz? Über private und heimliche Verbindungen zwischen Regierung/Verwaltung und Industrie kann man mutmassen. Aber das ist eigentlich gar nicht nötig. Denn handfeste Dokumente gibt es genügend - Dokumente die zeigen, wo unsere "Führerinnen" und "Führer" kläglich scheitern in ihrer Pflicht, dem Volke zu dienen.

Süßer Zigarettenduft und bitterer Vernehmlassungsgeschmack

Auf den Unterschied zwischen jugendlich und erwachsen werden wir später zurückkomen. Hier wollen wir zuerst den neuen süßen Rauch einatmen, oder vielmehr den bitteren Geschmack von Dummheit und (Irreführung??).

Beginnen wir mit der Vernehmlassung vom Juli 2003. Da lesen wir in der Erläuterung zur Vernehmlassung über die hehren Ziele, aber kein einziges Wort über die in den Paragraphen versteckte neue Zulassung von Schokolade & Co. in den Zigaretten. Dementsprechend haben auch nur eine Minderheit(?) der befragten Organisationen hierauf Bezug genommen.

Das Bundesamt füer Gesundheit schreibt am 10. Juli 2003 blauäugig, dass man eine Totalrevision in Vernehmlassung schicke. Nach unserer Meinung wird hier etwas herumgefeilt, nichts wesentliches verändert, aber die - in Bezug aufs Rauchen - künstliche Unterscheidung zwischen jung und erwachsen wird nunmehr zu Gunsten der Tabakindustrie in der Verordnung festgeschrieben. Über Süssstoffe kein Wort. (Presseemitteilung und Verknüpfung zur Vernehmlassung).

Der 2. Stein des Anstosses: ...

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