ecostory 57/2005
Medienmitteilungen des Bundesrats vom 2.12.2005
zur geplanten Staulösung

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Nationalstrasse A1: Bundesrat genehmigt generelles Projekt für den Sechsspur-Ausbau zwischen den Verzweigungen Härkingen und Wiggertal

Medienmitteilung

Nationalstrasse A1: Bundesrat genehmigt generelles Projekt für den Sechsspur-Ausbau zwischen den Verzweigungen Härkingen und Wiggertal

Der Ausbau auf sechs Spuren gewährleistet die Leistungsfähigkeit dieses Abschnitts für die erwartete weitere Verkehrszunahme und erhöht gleichzeitig die Verkehrssicherheit. Das 9 Kilometer lange Teilstück bewältigt sowohl den Ost-Westverkehr der A1 wie auch den Nord-Südverkehr der A2. Das steigende Verkehrsaufkommen führt bereits jetzt in Spitzenzeiten zu Kapazitätsengpässen. Die Kosten des Projekts belaufen sich auf rund 88 Mio. Franken.

Auf Antrag der Regierungen der Kantone Solothurn und Aargau hat der Bundesrat heute das generelle Projekt für den Sechsspur-Ausbau auf der Nationalstrasse A1 genehmigt. Mit diesem Ausbau können die gemäss Verkehrsprognosen im Jahre 2020 erwarteten 120'000 Fahrzeuge pro Tag bewältigt werden. Bedingt durch das zunehmende Verkehrsaufkommen treten heute in Spitzenzeiten Kapazitätsengpässe auf. Der Verkehrsfluss gerät bereits bei geringen Störungen ins Stocken oder kommt zum Stillstand. Als direkte Folge nimmt die Verkehrssicherheit ab, die Anzahl Staustunden steigt.

Höhere Sicherheit dank flüssigem Verkehr

Der Ausbau auf zwei mal drei Spuren mit Standstreifen ermöglicht es, künftig den Verkehr der Autobahnen A1 und A2 auf der gemeinsamen Teilstrecke zwischen den Verzweigungen Härkingen und Wiggertal sicher und flüssig zu führen. Die Kosten von rund 88Mio. Franken für den Sechsspur-Ausbau werden über die Nationalstrasse finanziert. Als nächster Schritt wird nun das Ausführungsprojekt erarbeitet, welches voraussichtlich im Sommer 2006 öffentlich aufgelegt wird.

Bern, 2. Dezember 2005

UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

Pressedienst

Auskünfte: Informationsdienst Bundesamt für Strassen, Telefon 031 324 14 91


Infrastrukturfonds für Agglomerationen und Nationalstrassennetz Medienmitteilung

Infrastrukturfonds für Agglomerationen und Nationalstrassennetz

Die wachsende Mobilität und die damit verbundenen Verkehrsprobleme in den Agglomerationen und auf den Nationalstrassen sollen auch künftig bewältigt werden können. Der Bundesrat will deshalb die wichtigen Projekte über einen Infrastrukturfonds finanzieren. Gleichzeitig erhalten auch die Randregionen und Berggebiete mehr finanzielle Unterstützung. Der Bundesrat hat die Botschaft über den Infrastrukturfonds ans Parlament verabschiedet.

In den Agglomerationen und auf dem Nationalstrassennetz führt der wachsende Verkehr zunehmend zu Staus und Verkehrszusammenbrüchen. Dieses Problem gefährdet auf lange Sicht die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und die Entwicklung des Landes. Deshalb besteht für den Bundesrat Handlungsbedarf. Das UVEK schlug dem Bundesrat vor, sowohl die dringlichen wie auch die mittel- und längerfristigen Projekte aus einem Fonds zu finanzieren. Dieser Infrastrukturfonds umfasst folgende Elemente:

  • Laufzeit und Alimentierung: Der Fonds soll 2008 eingeführt werden. Er wird mit einer Ersteinlage von 2,2 Milliarden Franken aus den Reserven und Erträgen der Mineralölsteuer alimentiert. Bei einer Befristung auf 20 Jahre wird der Infrastrukturfonds insgesamt 20 Milliarden Franken enthalten.

  • Mittelverwendung: Die 20 Milliarden Franken entfallen auf drei Bereiche: 8,5 Milliarden Franken werden für die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes und 5,5 Milliarden für die Gewährleistung seiner Funktionsfähigkeit verwendet. Mit 6 Milliarden Franken werden die Verkehrsinfrastrukturen beim Agglomerationsverkehr modernisiert. Weil die Kantone mindestens die Hälfte dieser Kosten selbst bezahlen müssen, entsteht ein Investitionsvolumen von insgesamt 12 Milliarden Franken.

  • Dringende und baureife Vorhaben: Gleichzeitig mit der Einführung des Infrastrukturfonds soll das Parlament einen Teil der Fondsmittel freigeben. 2,3 Milliarden Franken dienen für dringende und bis 2008 baureife Agglomerationsverkehrsprojekte. Das UVEK hat gestützt auf Eingaben der Kantone eine Liste von entsprechenden Projekten (siehe Faktenblatt) ausgearbeitet. Für die rasche Fertigstellung des Nationalstrassennetzes werden 8,5 Milliarden Franken verwendet. Die meisten der noch fehlenden Streckenabschnitte werden dank dieser Lösung bis 2015 in Betrieb sein.

  • Programme: Der Bundesrat wird dem Parlament spätestens zwei Jahre nach Einführung des Fonds je ein Programm unterbreiten, damit die Funktionsfähigkeit des Nationalstrassennetzes gewährleistet und die Agglomerationsprogramme mitfinanziert werden können. Dafür werden die restlichen Fondsgelder verwendet. Weitere Freigaben durch das Parlament erfolgen alle vier Jahre.

    Der Bund musste auch bisher dafür sorgen, dass das Nationalstrassennetz fertig gestellt wird und seine Funktionsfähigkeit gewährleistet bleibt. Diese Aufgaben werden nun über den Infrastrukturfonds finanziert, was mehr Verlässlichkeit und Planungssicherheit bedeutet. Ausserdem können Rückstellungen abgebaut werden, so dass die Mineralölsteuer nicht erhöht werden muss. Neu wird auch der Agglomerationsverkehr finanziert. Der Infrastrukturfonds ist zeitlich befristet und darf sich nicht verschulden. Er ist konform mit der Schuldenbremse des Bundes.

    Randregionen und Berggebiete erhalten zusätzliche Mittel

    Mit der heutigen Botschaft hat der Bundesrat auch zusätzliche Unterstützung für Randregionen und Berggebiete beschlossen. Diese sollen für die Wert- und Substanzerhaltung der bestehenden Infrastrukturen mehr Mittel aus der LSVA und den Hauptstrassengeldern des Bundes erhalten, insgesamt jährlich rund 45 Millionen Franken.

    Der Infrastrukturfonds war in der Vernehmlassung vom Frühjahr 2005 grundsätzlich auf Zustimmung gestossen (siehe Kasten). Der verkehrspolitische Handlungsbedarf und die Stossrichtung des Bundesrates wurden als richtig beurteilt. Die wichtigsten Änderungswünsche wurden im Konzept des UVEK aufgenommen.

    Vernehmlassungsergebnisse

    Eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer hat den Infrastrukturfonds grundsätzlich unterstützt. Der Handlungsbedarf wurde von niemandem bestritten und auch die generelle Stossrichtung der Vorlage als richtig beurteilt. Einverstanden war eine grosse Mehrheit der Vernehmlasser mit der vorgeschlagenen Bundesunterstützung für den Agglomerationsverkehr, mit der raschen Fertigstellung des Nationalstrassennetzes über den Fonds, mit dem Abbau der Rückstellung bei der Spezialfinanzierung Strassenverkehr und mit flankierenden Massnahmen für Randregionen und Berggebiete.

    Zahlreiche Mitwirkende äusserten auch Vorbehalte: Ein grosser Teil lehnte den vorgeschlagenen Dringlichkeitsfonds ab und verlangte die rasche Einführung eines Infrastrukturfonds, welcher auch eine Übergangsregelung für dringende und heute baureife Projekte umfassen soll. Kontrovers beurteilt wurde die Aufteilung der Gelder auf einzelne Verkehrsträger und Projekte, wobei das Spektrum der Forderungen von einer reinen Strassenfinanzierung bis zu einer ausschliesslichen Förderung des öffentlichen und des Langsamverkehrs reichte. Als ungenügend wurden schliesslich die bundesrätlichen Vorschläge für die Randregionen und Berggebiete erachtet.

    Bern, 2. Dezember 2005

    UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

    Presse- und Informationsdienst

    Auskünfte:

    Christian Albrecht, Leiter Sektion Verkehrspolitik, Bundesamt für Raumentwicklung (ARE), Tel: 031 322 55 57


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