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Beanstandung eines Wissenschaftlers vor dem DRS-Umbudsmann vom 26.7.2008
Waldsterben und Klimawandel - Hintergrundartikel
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Ein aufmerksamer Wissenschaftler hat die letzte "Sommergeschichte"
    "Tagesgespräch vom Do, 24.7.2008, 13.00 Uhr
    Sommergeschichte mit Geschichte: Waldsterben
    Keine Rettung für den Wald. (Bild: keystone)

    1983: Triste Bilder aus Osteuropa mit flächenweise abgestorbenen Wäldern schockieren die Öffentlichkeit. Auch in der Schweiz zeigt der Wald unerklärbare Krankheitssymptome.
    Wissenschaft und Politik sind sich einig, dass die vom Menschen verursachte Luftverschmutzung schuld ist. Für den Wald gibt es keine Rettung mehr. Der kollektive Albtraum löste eine politische und mediale Hysterie aus, die sich als Fehleinschätzung erwies. "
Ein Hörer hat diese Sendung von Radio DRS, in dem das Waldsterben als Hysterie bezeichnet wird, nicht so ganz geschätzt.
Er schrieb an das Radio DRS und beschwerte sich beim Ombudsmann.

Wir haben dem Radio gemailt. Vielleicht schreiben wir dem Umbudsmann auch noch.

Helmut Lubbers, 28 Juli 2008
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    Anwort des Ombudsmannes Achille Casanova

    Sommergeschichte über das Waldsterben im Tagesgespräch auf DRS 1 war sachgerecht

    Bern, 17. September 2008

    Sehr geehrter Herr X

    Mit eingeschriebenem Brief vom 28. Juli haben Sie die Sendung „Sommergeschichte mit Geschichte: Waldsterben“ beanstandet [], welche am 24. und 25. Juli insgesamt sieben Mal insbesondere als Tagesgespräch auf DRS 1 und DRS 4 sowie im „Echo der Zeit“ auf DRS 1 und DRS 2 ausgestrahlt wurde. Den Erhalt Ihrer Eingabe ist von der Ombudsstelle mit Brief vom 31. Juli bereits betätigt worden.

    Nachdem wir die Stellungnahme der Verantwortlichen vom Schweizer Radio DRS zur Kenntnis nehmen und den von Ihnen kritisierten Beitrag sehr genau studieren konnten, sind wir heute in der Lage Ihnen unseren Schlussbericht zu senden.

    Infolge Krankheit des Ombudsmannes ist dieser Fall durch seine Stellvertreterin Frau Sylvia Egli von Matt bearbeitet worden.

    1.  In Ihrer sehr umfassenden Beanstandung äussern Sie die Meinung, dass diese Sendung in dreifacher Hinsicht gegen Art. 4 und 24 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen RTVG sowie gegen Art. 3 der Konzession SRG vom 28. November 2007 verstösst.

    Sie begründen Ihre drei Kritikpunkte wie folgt:

    1. Die Sendung verschweigt oder verdreht wesentliche Tatsachen und verletzt so das Gebot, die Tatsachen und Ereignisse sachgerecht darzustellen, so dass sich das Publikum eine eigene Meinung über politische, wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge bilden kann.“

    Sie unterstreichen dabei, dass die Autorin die Tatsache verschweige, wonach sowohl die Versäuerung der Böden, als auch die Erhöhung der Konzentration der Schwer­metalle die Folgen der Luftverschmutzung seien. Dieser Zusammenhang sei besonders eindrücklich in einem gross angelegten Versuch an der tschechisch-sächsischen Grenze nachgewiesen. Sie werfen der Autorin zudem vor, verschwiegen zu haben, warum sich der Waldzustand einigermassen stabilisieren konnte. Sie zitieren dabei die zahlreichen Massnahmen und Entscheide, welche ab 1979 getroffen wurden.

    2. Die Sendung zeichnet sich keineswegs durch professionelles Verantwort­ungs­bewusstsein aus. Vielmehr untergräbt sie das Vertrauen in die Wissen­schaft und Politik und erschwert so eine sachliche Diskussion über die noch ausstehenden und zukünftig anstehenden Umweltprobleme. Die Sendung gefährdet somit die innere Sicherheit, zu welcher auch die Umweltqualität unbestrittenerweise gehört.“

    Sie werfen dabei der Autorin der Sendung insbesondere vor, mit dem gleichen Vokabular, mit welchem sie die Bemühungen der siebziger und achtziger Jahre zu diskreditieren versuche, auch die gegenwärtigen Bemühungen um die Stabilisierung des CO2-Gehaltes zu erfassen. Sie sind vor allem beunruhigt, dass eine so angesehene Sendung wie „Echo der Zeit“ zur Verbreitung von Halbwahrheiten und zum Schüren des Misstrauens missbraucht werde. Damit wird eine sachliche Diskussion der anstehenden Probleme behindert und so die Sicherheit der künftigen Generationen fahrlässig gefährdet“, ist in Ihrem Brief wortwörtlich zu lesen.

    3. „Die Sendung verletzt das Gebot der Menschenwürde zu achten, indem das Engagement der besorgten Bürger sowie mehrerer mit Namen bezeichneten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens mehr oder weniger direkt als „hysterisch“ etikettiert.“

    Sie sind der Meinung, dass die umweltpolitischen Auswirkungen der von Ihnen beanstandeten Sendung so gravierend seien, dass eine angemessene Korrektur als unbedingt notwendig erscheine. Dies nicht etwa als polemische Gegendarstellung (der Wald ist ja nicht gestorben), sondern als eine sachliche Ergänzung, in welcher die fehlenden Informationen nachgeliefert werden und der Erfolg der Massnahmen zur Luftreinhaltung gewürdigt wird. Sie bitten mich, in diesem Sinne auf DRS einzuwirken.

    2.   Wie bereits erwähnt, habe ich die Verantwortlichen vom Schweizer Radio DRS  eingeladen, sich zu Ihren Kritiken zu äussern. Dies ist auch erfolgt. Chefredaktor Rudolf Matter schreibt dabei Folgendes:

    „Zum Schreiben von Herrn X vom 26. Juli 2008 nehmen wir gerne Stellung. Er beanstandet einen längeren Beitrag unserer Serie "Sommergeschichten mit Geschichte" zum Thema Waldsterben, den wir am 24. Juli 2008 ausgestrahlt haben. Er kritisiert drei Punkte:

    - die Sendung verschweige und verdrehe wesentliche Tatsachen und sei somit nicht sachgerecht.

    - die Sendung zeuge nicht von einem professionellen Verantwortungsbewusstsein, untergrabe das Vertrauen in Wissenschaft und Politik und erschwere deshalb eine sachliche Diskussion.

    - die Sendung missachte die Menschenwürde, da das Engagement besorgter Bürger als "hysterisch" etikettiert werde.

    Der beanstandete Beitrag war ein durchwegs sachlicher, der Chronologie folgender Rückblick auf die Schweizer Diskussion des Waldsterbens nach 1983, in der Form einer Collage von Archivtönen. Der Beitrag spiegelte die Ratlosigkeit der Wissenschaft in den frühen 80er Jahren als auch ihre Erkenntnisse gegen Ende des Jahrzehnts. Analog gab die Autorin die politische Diskussion wieder, die anfänglich geprägt war von einer Alarmstimmung und schliesslich zu Beschlüssen von National- und Ständerat führte, die noch heute ihre Gültigkeit haben, etwa bezüglich Katalysatoren, Temporeduktionen oder strengere Abgaskontrollen für Heizungen. Ergänzt um Zitate aus Zeitungen gibt der Beitrag umfassend und ausgewogen die damalige Diskussion rund um das Thema Waldsterben wieder.

    Den Vorwurf der Tatsachenverdrehung können wir folglich nicht verstehen. Im weiteren können wir nicht erkennen, inwiefern der Beitrag aktuelle Umweltdiskussionen erschweren soll. Die frühere Waldsterbendebatte wurde zwar aus Distanz kritisch betrachtet, aber ihre Bedeutung wurde nicht grundsätzlich in Frage gestellt; Rolle und Bedeutung von Wissenschaft noch Politik wurden von der Autorin differenziert herausgearbeitet.

    Einen expliziten Zusammenhang zur heutigen Umweltdiskussionen stellt der Beitrag nicht her. Er leistet somit keine Hilfestellung, um mit historischem Bezug die Bedeutung gegenwärtiger Umweltdiskussionen in Frage zu stellen.

    Schliesslich hat Herr X die Empfindung geäussert, dass der Beitrag die Menschenwürde verletze. Dieser Vorwurf ist nicht nachvollziehbar: Im Beitrag wird in keinem Falle eine einzelne Person als "hysterisch" bezeichnet, an keiner Stelle wird despektierlich über Exponenten der damaligen Debatte gesprochen. Das Gegenteil ist der Fall: Die Protagonisten von damals kommen ausführlich zu Wort, als Zeitzeuge reflektiert ein Förster die historische Debatte aus heutiger Sicht. Die Autorin verhehlt aber nicht ihren Eindruck, dass ihr die damalige Diskussion als distanzierter Beobachterin als teilweise wenig sachlich und sehr emotional erscheint. Ein solches Urteil liegt durchaus im Ermessen einer Journalistin.

    Wir sind der Meinung, dass der Beitrag keine Programmgrundsätze verletzt hat und die Beanstandung deshalb zurückzuweisen ist.”

    3. Nachdem ich die von Ihnen beanstandete Sendung sehr aufmerksam und wiederholt angehört habe, komme ich zu folgenden Überlegungen. Ich verstehe, dass Sie mit Sorgen die heutigen Umweltdiskussionen verfolgen. Doch diese standen nicht im Zentrum des kritisierten Beitrages. Aus unserer Sicht gibt es bei der Beurteilung des Beitrages zwei Ebenen zu beachten: Die kontextuelle und die inhaltlich professionelle.

    Erstens die kontextuelle: Der Beitrag ist Teil einer Sommerserie, die informativ und locker zurückblickt auf prägende Ereignisse und Themen der letzten Jahre. Das Waldsterben gehört da zweifellos dazu. Leider muss in einer Rückblende auf so grosse Themen stets selektioniert werden, es können nie alle Aspekte detailliert einbezogen werden. Diese Auswahl hat die Autorin zwar subjektiv, aber meines Erachtens korrekt gemacht.

    Zweitens die handwerkliche: Der Beitrag blickt vor allem zurück Als Stilmittel werden viele Originaltöne verwendet. Diese dokumentieren anschaulich die Denkweise von damals und zeigen auf, zu welchen Massnahmen die damaligen Erkenntnisse führten. Es sind Zeitdokumente, in denen wir damals massgeblichen Protagonisten wieder begegnen,

    Beim Vorwurf der Gefährdung der „inneren Sicherheit“ möchte ich darauf hinweisen, dass der Begriff „Unruhe stiften, aufwiegeln“ bedeutet. Hier aber wird die Absicht verfolgt wird, zum Nachdenken und Debattieren anzuregen.

    Dass Journalisten die Debatte von damals anders bewerten als frühere Protagonisten, ist weder unprofessionell noch unsachgerecht. Dass die Diskussionen heute etwas anders geführt werden, ist weder Schuld noch Verdienst der Medien, bzw. von Schweizer Radio DRS. Die Journalistin reflektiert die Geschichte aufgrund heutiger wissenschaftlicher Erkenntnisse, sie diskreditiert aber keine Forscher. Von Verletzung der Menschenwürde kann nicht gesprochen werden.  

    Radio DRS thematisiert die aktuelle Debatte immer wieder in den verschiedensten Gefässen. Ihre Beschwerde, welche die Chefredaktion zur Kenntnis genommen hat, wird motivieren, dem zweifellos eminent wichtigen Thema die angemessene Beachtung im Programm zu geben,

    Der von Ihnen kritisierte Beitrag indes erscheint uns sachgerecht und informativ. Wir müssen Ihre Beschwerde deshalb leider abweisen.

    4.   Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als Schlussbericht der Ombudsstelle gemäss Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes RTVG entgegen zu nehmen. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI (Monbijoustrasse 54A, Postfach 8547, 3001 Bern) orientiert Sie der beiliegende Auszug aus dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen.

    Ich stehe gerne zu Ihrer Verfügung und grüsse Sie freundlich.

    Achille Casanova


    Quelle: http://www.srgdeutschschweiz.ch/omb_beanstandung.0.html?&no_cache=1&tx_ttnews[pS]=1250245461&tx_ttnews[pointer]=12&tx_ttnews[tt_news]=2356&tx_ttnews[backPid]=186&cHash=c9f79e95a2&print=1
    Unseres Erachtens greift diese Antwort ziemlich beliebig jene Teile der Beanstandung heraus, für die man meint, eine Entgegnung zu haben. Die Anwort der Radiomacher ist wissenschaftlich falsch. Eine derart abgefasste "Sommergeschichte" verkehrt den Umweltschutz und berechtigte Sorgen in eine Glosse. Wenn man die Antezenzen einiger Personen anschaut, kann man vermuten, aus welcher Richtung der Wind bläst: Umweltsorgen sind schlecht fürs Geschäft. Der infame Michael Dreher, z.B., wollte damals "Linke und Grüne an die Wand nageln und mit dem Flammenwerfer drüber"! Die Ombudsstelle hat sich hier von den ProgrammacherInnen irreführen lassen.
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    Brief an Herrn Cananova, Umbudsmann Radio DRS vom 26. Juli 2008

    [Absender;
    Name bekannt.]
     

    Herrn A. Casanova
    Ombudsmann
    Schweizer Radio DRS
    Kramgasse 16
    3011 Bern


    [Ort], 26. Juli 2008
    Beanstandung über die Sendung "Sommergeschichte mit Geschichte: Waldsterben"

    Sehr geehrter Herr Casanova

    Meine Beanstandung bezieht sich auf die DRS Produktion mit dem Titel "Sommergeschichte mit Geschichte: Waldsterben", welche am 24-25.07.2008 insgesamt sieben mal ausgestrahlt wurde, insbesondere als "Tagesgespräch" auf DRS 1 und DRS 4 und innerhalb der angesehensten DRS Sendung "Echo der Zeit" auf DRS 1 und DRS 2.

    Ich zitiere den Flyer dieser Sendung, so wie er noch heute auf dem DRS Internetportal erscheint: "1983: Triste Bilder aus Osteuropa mit flächenweise abgestorbenen Wäldern schockieren die Öffentlichkeit. Auch in der Schweiz zeigt der Wald unerklärbare Krankheitssymptome. Wissenschaft und Politik sind sich einig, dass die vom Menschen verursachte Luftverschmutzung schuld ist. Für den Wald gibt es keine Rettung mehr. Der kollektive Albtraum löste eine politische und mediale Hysterie aus, die sich als Fehleinschätzung erwies."

    Meiner Meinung nach verstosst diese Sendung in dreifacher Hinsicht gegen Art. 4 und 24 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG), sowie gegen Art. 3 der Konzession SRG vom 28. November 2007:
    1. Die Sendung verschweigt oder verdreht wesentliche Tatsachen und verletzt so das Gebot die Tatsachen und Ereignisse sachgerecht darzustellen, so dass sich das Publikum eine eigene Meinung über politische, wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge bilden kann.
    2. Die Sendung zeichnet sich keineswegs durch professionelles Verantwortungsbewusstsein aus. Vielmehr untergräbt sie das Vertrauen in die Wissenschaft und Politik und erschwert so eine sachliche politische Diskussion über die noch ausstehenden und zukünftig anstehenden Umweltprobleme. Die Sendung gefährdet somit die innere Sicherheit, zu welcher auch die Umweltqualität unbestrittenerweise gehört.
    3. Die Sendung verletzt das Gebot die Menschenwürde zu achten, indem sie das Engagement der besorgten Bürger sowie mehrerer mit Namen bezeichneten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens mehr oder weniger direkt als "hysterisch" etikettiert.
    Für die Begründung der Vorwürfe in Punkten 1. und 2. genügt der folgende Transkript der Schlussfolgerungen der Sendung:

    Nach einer ironischen Verknüpfung zwischen "Index: Information für Konsumenten" und einem Lied über den Wald und seinen Schöpfer, folgen zusammenhängend die nachstehenden Aussagen:
    Der Sprecher:
    ...der Wald staht immer no auf de Häng obe. ‚ s'isch us de Schlagzile fascht verschwunden , s' Waldsterbe...:
    M. Dreher: "das sogennante Waldsterbe, dass sich mittelwiele als der Betrug des Jahrhunderts heruussstellt"
    Sprecher:
    der Autoparteipresident Michael Dreher.
    Sprecherin:
    1988 ist das Waldsterben offiziell vorbei. Die Wissenschaft liefert nun fundierte Daten, ein eigentliches Waldsterben ist nicht nachweisbar. Und, für die Waldschäden, wie es nun heisst, ist nicht nur die Luftverschmutzung verantwortlich, sondern auch der saure Boden, Schwermetalle oder Schädlinge wie der berühmt berüchtigte Borkenkäfer. Heute geht man davon aus, dass es sich um eine zyklisches Phänomen handelt. Aus der heutigen Warte liegt es nahe, das Waldsterben als masslose Übertreibung abzutun, als wissenschaftliche Fehlleistung, ja als mediale Hysterie. Der Vertrauensverlust in Wissenschaft und Politik wirkt bis heute nach.
    Nach dieser Passage folgen nur noch einige Kommentare über die Emotionalität der damaligen Diskussion.

    Zu Punkt 1:
    Die Autorin verschweigt die Tatsache, dass sowohl die Versäuerung der Böden, als auch die Erhöhung der Konzentration der Schwermetalle die Folgen der Luftverschmutzung sind. Besonders eindrücklich wurde der Zusammenhang zwischen der Luftverschmutzung und dem Waldzustand in einem gross angelegten "Versuch" im Erzgebirge an der tschechisch-sächsichen Grenze nachgewiesen. Dort ist der Wald tatsächlich gestorben, und zwar als Folge des Schwefedioxid-Ausstosses der Kohlekraftwerke (saurer Regen, saurer Nebel). Trotz intensiven Aufforstungsbemühungen haben sich diese tristen Wälder im "Osteuropa" immer noch nicht erholt.

    Die Autorin verschweigt, warum sich der Waldzustand einigermassen stabilisieren konnte. Die Gefahren der Luftverschmutzung wurden Gott sei Dank von der Wissenschaft, Wirtschaft und Politik lange vor dem Entflammen der "medialen Hysterie" erkannt und die entsprechenden Massnahmen eingeleitet. Schon 1979 wurde die Genfer Konvention ausgearbeitet (UNO Convention on Long-range Transboundary Air Pollution), welche dann 1983, im "Jahr des Waldsterbens", in Kraft getreten ist. In der Schweiz wurde 1986 die Luftreinhalteverordnung (LRV) in Kraft gesetzt, dies nicht zuletzt Dank der Sensibilisierung der Öffentlichkeit und der Politik durch das "Waldsterben". (In der Sendung wird LRV als eine Art Nebenprodukt erwähnt.) Mit Investitionen in Milliardenhöhe in Entschwefelung der Brennstoffe, Treibstoffe und Kraftwerkabgase ist es gelungen, den Schwefeldioxidaussstoss so weit zu reduzieren, dass die Luftbelastung europaweit rasch auf einen Bruchteil der Werte der 70-Jahre abgesunken ist. Der Wald ist nicht gestorben. Dieser Erfolg der Umweltwissenschaft, Politik und Wirtschaft wird in dem fraglichen Beitrag als "wissenschaftliche Fehlleistung" interpretiert!

    Dass dabei eine Partei als die eigentliche Siegerin der damaligen Diskussion dargestellt wird, mag als eine blosse Geschmacklosigkeit abgetan werden. (Man erinnert sich des Slogans "Mein Auto fährt auch ohne Wald".) Die Frage, ob es sich dabei nicht um eine Verletzung des Art. 10 d des RTVG handelt, sollte allerdings auch in Erwägung gezogen werden.

    Als Überleitung zum Punkt 2 muss ich noch auf das folgende Versäumnis hinweisen: Die Autorin verschweigt, dass auch das gehäufte Auftreten von Schädlingen, wie der "berühmt berüchtigte" Borkenkäfer, möglicherweise mit der Luftverschmutzung zusammenhängt. Sowohl die grossflächigen Sturmschäden als auch die warmen Winter begünstigen die Entwicklung der Schädlinge. Beides, die erhöhte Sturmhäufigkeit und die Erwärmung, hängen nach Ansicht der Wissenschafter und Versicherer mit der Klimaveränderung infolge des erhöhten CO2-Gehaltes der Atmosphäre zusammen.

    Zu Punkt 2:
    Aus der Tatsache, dass das Schlimmste dank dem entschlossenen europaweiten Handeln verhindert werden konnte, leitet die Autorin einen "Vertrauensverlust in Wissenschaft und Politik" ab. Dies ist nicht nur eine Beleidigung für den gesunden Menschenverstand. Vielmehr wird mit solchen Behauptungen ein solches Misstrauen erst geschürt. Mit dem gleichen Vokabular, mit welchem die Autorin die Bemühung der siebziger und achtziger Jahre zu diskreditieren versucht (wissenschaftliche Fehlleistung, .. mediale Hysterie), werden zunehmend die gegenwärtigen Bemühungen um die Stabilisierung des CO2-Gehaltes angegriffen. Nun hat dieses Zeitgeist-Vokabular auch im Echo der Zeit Eingang gefunden. Echo der Zeit hat die höchsten Einschaltquoten und geniesst ein ausserordentlich hohes Mass an Vertrauen in der Schweizer Bevölkerung. Als Bürger halte ich es für äusserst beunruhigend, wenn diese Plattform zur Verbreitung von Halbwahrheiten und zum Schüren des Misstrauens missbraucht wird. Damit wird eine sachliche Diskussion der anstehenden Probleme behindert und so die Sicherheit der zukünftigen Generationen fahrlässig gefährdet.

    Aber bleiben wir vorerst bei der Gegenwart: Im Gegensatz zum Schwefeldioxid bleibt die Belastung durch Stickoxide, Ozon und Feinstaub unverändert über den in der Luftreinhalteverordnung festgelegten Höchstwerten. Diese Luftschadstoffe sind für die Zunahme der Erkrankungen der oberen Atmungswege, insbesondere bei Kindern, mitverantwortlich. Angesichts des soeben erbrachten Nachweises der "wissenschaftlichen Fehlleistungen" und angesichts der Huldigung der Autopartei im Echo der Zeit hat die Versuchung, das Problem mit einer Erhöhung dieser Grenzen zu lösen, ziemlich sicher zugenommen.

    Zu Punkt 3:
    Mein Vorwurf der Missachtung der Menschenwürde beruht auf der Gegenüberstellung der Aussagen der Beteiligten mit den Vorwürfen der Gefühlsduselei, Hysterie und Fehlleistung oder gar des Schwindels, so wie sie mehr oder weniger expliziert in der oben zitierten Schlüsselpassage geäussert werden. Die Akteure von damals haben sich redlich bemüht und etliches erreicht. Ich möchte ihnen dafür danken.

    Meines Erachtens sind die umweltpolitischen Auswirkungen der betroffenen Sendung so gravierend, dass eine angemessene Korrektur als unbedingt notwendig erscheint. Dies nicht etwa als eine polemische Gegendarstellung (der Wald ist ja nicht gestorben), sondern als eine sachliche Ergänzung, in welcher die fehlenden Informationen nachgeliefert werden und der Erfolg der Massnahmen zur Luftreinhaltung angemessen gewürdigt wird. (Aber auch auf die noch ausstehenden Probleme sollte hingewiesen werden.) Die Ausstrahlung sollte von einer ebenso prominenten Plattform wie die betroffene Sendung erfolgen.

    Ich bitte Sie, in diesem Sinne auf die DRS einzuwirken.

    Danke für eine sorgfältige Erwägung der vorliegenden Beanstandungen.

    Mit freundlichen Grüssen
       

    [Name]


    Beilage: Kopie meines Briefes an Frau M. Zumbrunn, Autorin der Sendung
    Kopie an: Frau M. Zumbrunn, Autorin der Sendung.
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