Neue Inhalte wegen der Vernehmlassung 2014 zu einem neuen Tabakgesetz
Actualisé en raison de la consultation fédérale 2014 pour une nouvelle loi pour le tabac
Renewed content because of the 2014 Swiss govenment tobacco law consultation
Die legendäre letzte Zigarette... Hat eigentlich nicht mit Rauchen zu tun. Obwohl - diese letzte Zigarette ist hier der letzte Genuss vor der Exekution.
Artikel 2 [Persönliche Freiheitsrechte]
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Dieser Gestzestext erscheint uns eindeutig: Die vemeintliche Freiheit der Rauchenden hört dort auf, wo mein Recht auf Unversehrheit und freie Entfaltung meiner Persönlichkeit verletzt werden. Man kann das Rauchen also auf Basis des bestehenden Gesetzes verbieten.
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